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AUSSERGERICHTLICHE KONFLIKTSCHLICHTUNG - MEDIATION IM STRAFRECHT

Die außergerichtliche Konfliktschlichtung ist ein Angebot an Geschädigte und Beschuldigte, Straftaten und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten.

Was kann erreicht werden?
Eine von den Parteien als positiv bewertete Konfliktschlichtung kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder strafmindernd berücksichtigt werden, ein Schaden kann reguliert werden.
Neben dem gestörten Rechtsfrieden kann durch Konfliktklärung auch der soziale Frieden wiederhergestellt werden.

Wann und durch wen kommt ein TOA in Betracht? 
Der TOA kann vor der Anklage sowie vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung durchgeführt werden. Alle am Strafverfahren Beteiligten können eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen: Geschädigte, Beschuldigte, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Rechtsanwälte.

Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig.

ABLAUF DER KONFLIKTSCHLICHTUNG

Zunächst finden getrennte Vorgespräche mit den Beteiligten statt in denen eingangs über die Maßnahme informiert wird.

Im Gespräch können

  • Sichtweisen
  • Erwartungen
  • Belastungen
  • Ängste und Ärger
  • Gefühle, Bedürfnisse und Wünsche angesprochen werden.

Sind die Konfliktbeteiligten bereit mitzuwirken, erfolgt ein gemeinsames Ausgleichsgespräch.

In diesem können die Beteiligten

  • in einem neutralen Rahmen den Konflikt klären
  • entstandene Verletzungen, Ängste und Ärger ausdrücken
  • gemeinsam eine faire Lösung finden
  • Abmachungen treffen, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll.

Die getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Auch eine indirekte Vermittlung ohne persönliches Aufeinandertreffen ist über diese Vereinbarung möglich.

Der Vermittler hilft den Parteien den Konflikt eigenverantwortlich zu bearbeiten.

DAS ZIEL: EINE CHANCE FÜR BEIDE SEITEN - EIN AUSGLEICH

In der persönlichen Begegnung können Konflikte aufgearbeitet und der Schaden reguliert werden. Ursachen für die Tat können erkannt und zukunftsweisende friedensstiftende Lösungen gefunden werden.

Die Geschädigten können:

  • die Folgen der Tat verdeutlichen
  • ihre Verletzungen, Ärger und Enttäuschungen aussprechen und Antworten erhalten
  • einen Rechtsstreit vermeiden und eine schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung direkt erfahren

Die Beschuldigten haben die Möglichkeit: 

  • Gründe für ihr Verhalten auszusprechen
  • Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und sich um aktive Schadenswiedergutmachung zu bemühen
  • zu zeigen, dass sie für die Tat einstehen
  • ein Strafverfahren zu vermeiden

WIEDERHERSTELLENDE GERECHTIGKEIT

Die Absicht der Mediation ist die Wiederherstellung eines Zustandes ohne Schädigung. Die Lösungen dienen der Wiedergutmachung, können auf Vertrauensbildung und Versöhnung angelegt sein und soziale Beziehungen positiv gestalten. Die gemeinsame Friedensabsicht bildet dabei die Grundlage.

Ansprechpartner/innen
ERREICHBARKEIT

Montag bis Donnerstag
10.00 - 17.00 Uhr 

Freitag 10.00 - 12.00 Uhr

ZUSATZINFO UND DOWNLOAD

Zugang:

  • Staatsanwaltschaft
  • Gericht
  • Selbstmelder
  • Vermittlung durch freie und institutionelle Träger (z. B. Amt für Jugend und Familie, Jobcenter, Rechtsanwälte, Polizei, JVA usw.)

Ein TOA kann zum jeden Verfahrenszeitpunkt (vor, während und nach einer Verfahren) angeregt werden.

Download: