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Die Leseweisung (LW) als ambulante Maßnahme

Die Leseweisung kann im Rahmen des §10 JGG vom Gericht ausgesprochen werden oder bereits von der Staatsanwaltschaft im Rahmen des §45 JGG veranlasst werden. Gerade Jugendliteratur greift verschiedene Problemlagen des Erwachsenwerdens auf und thematisiert diese oftmals auf eine für Jugendliche verständliche Art und Weise. Für viele Heranwachsende kann eine Buchbesprechung eine wertvolle Erfahrung darstellen, welche ihnen die Möglichkeit bietet neue Sichtweisen und Entwicklungsperspektiven kennenzulernen. Weiterhin kann über die Geschichte und die Charaktere des Buches, dass eigene (Fehl-)Verhalten distanziert betrachtet und reflektiert werden.

Durchführung der Leseweisung nach §45 JGG

Im Rahmen der Diversion sind zwei bis drei Termine für die erfolgreiche Durchführung der Weisung vorgesehen, was ca. 10 bis 20 Sozialstunden entsprechen soll. Zunächst wird der Jugendliche / die Jugendliche zu einem ersten Termin eingeladen. Die Lebenswelt und Problemlagen, sowie die Lesekompetenz des jungen Klienten / der jungen Klientin sollen hierbei erkundet werden. Dementsprechend wird zusammen mit dem Jugendlichen / der Jugendlichen eine Lektüre ausgewählt. Das Buch kann gegen einen Pfand von 10 € ausgeliehen werden. Zur Verfügung stehen zahlreiche (Jugend-)Romane verschiedener Themengebiete, somit kann entsprechend des Anlassdelikts ein passendes Buch ausgewählt werden. Der zweite Termin wird direkt mit dem jungen Klienten / der jungen Klientin vereinbart und sollte nicht länger als 2 Wochen in der Zukunft liegen. Auf Prüfungen oder sonstige schulische Verpflichtungen kann natürlich Rücksicht genommen werden. Aufgabe des Jugendlichen / der Jugendlichen ist es, das Buch innerhalb dieser 2 Wochen vollständig zu lesen.

Im zweiten Termin soll zunächst der Inhalt wiedergegeben werden. Um sicher zu stellen, dass nicht lediglich eine Inhaltsangabe gelesen oder eine Verfilmung gesehen wurde, können gezielte Fragen gestellt werden. Im Mittelpunkt des Gesprächs soll jedoch der Transfer des Gelesenen auf die eigene Person und Lebenswelt stehen. So können beispielsweise Handlungsalternativen und Lösungsstrategien gemeinsam erarbeitet werden. Eine moralische Diskussion über Geschehen und Protagonisten der Lektüre kann einen Denkanstoß geben und dem jungen Klienten / der jungen Klientin helfen, sein eigenes handeln reflektiert betrachten zu können. Der zeitliche Rahmen des Gesprächs sollte dabei 1,5 Stunden nicht überschreiten. Am Ende des Gesprächs wird der Jugendliche / die Jugendliche über den weiteren Verlauf (Mitteilung an die Staatsanwaltschaft über Erfüllung der Weisung) informiert und erhält bei Abgabe des unbeschädigten Buches das gezahlte Pfand zurück.

Zunächst soll die Leseweisung nur im Rahmen der Diversion stattfinden, um die Durchführung zu erproben und Erfahrung hinsichtlich auftretender Schwierigkeiten in der Umsetzung zu sammeln.

Durchführung der Leseweisung nach §10 JGG

Wird die Leseweisung im Rahmen einer Verhandlung vom Gericht ausgesprochen, kann der Arbeitsaufwand des Jugendlichen / der Jugendlichen durch weitere Elemente ausgedehnt werden. Dies sollte jedoch die (Lese-)Kompetenz des Klienten / der Klientin nicht überschreiten. Denkbar sind mehrere Termine, bei welchen das ausgewählte Buch zunächst nur in Teilen gelesen wird, der weitere Handlungsstrang könnte dann eigenständig entwickelt werden. Möglich ist außerdem die Erarbeitung eines alternativen Endes oder die Zusammenfassung der Lektüre in einem Referat oder Plakat. Auch der Vergleich zweier Bücher kann sinnvoll sein.

     

Durchführung der Leseweisung mit Gruppen

Bei Delikten, die in der Gruppe verübt wurden, ist es möglich, die Tätergruppe gemeinsam eine Leseweisung durchführen zu lassen. Die Idee ist, dass auch hier die Jugendlichen ein Buch in ca. 2 Wochen lesen sollen, danach wird in der Gruppe ebenfalls der Inhalt abgefragt. Die Jugendlichen können im Anschluss beispielsweise gemeinsam ein Plakat entwerfen oder alternative Handlungsstränge erarbeiten. Wie sich die Umsetzung konkret gestaltet, wird sich mit zunehmender Praxiserfahrung zeigen.

    Zielgruppe

    Die Leseweisung richtet sich an Jugendliche, die in den Bereichen BtM, Sachbeschädigung oder Diebstahl auffällig geworden sind. Auch andere delinquente Verhaltensweisen wie zum Beispiel (Cyber-) Mobbing oder Schule -Schwänzen können mittels (Jugend-) Romanen sinnvoll thematisiert werden. Gruppendynamik und Lebenswelt können bei der Auswahl der Lektüre ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

    Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen gute Deutschkenntnisse haben, Lesen allerdings nicht zu ihren Hobbys zählt. Außerdem sollen sowohl die Klienten / Klientinnen als auch die Eltern mit der Weisung einverstanden sein. Weiterhin soll die Leseweisung ein Äquivalent zur Straftat herstellen, damit keine weiteren Sanktionen erforderlich sind.

    Qualitätskontrolle

     Die einzelnen Fälle werden zunächst anonymisiert und hinsichtlich relevanter Erfahrungswerte dokumentiert. Weiterhin sollen Klienten / Klientinnen und eventuell deren Eltern mittels Fragebogen nach Abschluss der Leseweisung befragt werden.

    Kooperation

    Es besteht eine Kooperation mit der Buchhandlung Dombrowsky. Als regionale Buchhandlung können wir dort nicht nur die Bücher bestellen, sondern werden auch hinsichtlich der Auswahl der Bücher unterstützt. Diplom-Sozialpädagogin und Buchhändlerin Daniela Dombrowsky engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich der Leseförderung für Kinder und Jugendliche. Diese Erfahrung können wir auch für die Leseweisungen positiv nutzen.

    Ansprechpartner/innen