RBSBeratungsstelle für Straffällige und Gefährdete
VGAVermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit
WG AnkerWohnprojekt nach Haft
Yogaim Vollzug
eSIBExterne Schuldnerberatung
ESBExterne Suchtberatung
RBGRegensburger Beratungsstelle gegen Gewalt
AATAnti-Aggressivitätstraining®
AGITAnti-Gewalt-Individual-Training
TOATäter-Opfer-Ausgleich
MPUIntensive MPU Vorbereitung bei Gewalt- und Strafdelikten
FTAFachstelle Täterarbeit Häusliche Gewalt

In Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Regensburg, den Staatsanwaltschaften und dem bayerischen Justizministerium vermittelt die VGA Personen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden in geeignete Einsatzstellen und begleitet den Prozess der Arbeitserbringung.

ZIELE

Die Ziele der VGA lassen sich wie folgt darstellen:

  • Umsetzung der gerichtlich verhängten, ambulanten Sanktion
  • Entgegenwirkung der schädlichen Folgen eines Freiheitsentzuges
  • Vermeidung von Härten und Folgewirkungen einer Inhaftierung für Angehörige
  • Unterstützung bei der Erlangung der Arbeitsfähigkeit als Teil eines Resozialisierungsprozesses und einer gesellschaftlichen Integration
  • Wiedergutmachung im Sinne des Allgemeinwohls (Tatschuldausgleich)
  • Entlastung des Justizhaushalts durch eine effektivere Ressourcengestaltung

INHALTE, METHODEN UND ABLAUF

Nach Falleingang wird im Rahmen eines Erstgesprächs die persönliche Situation des Klienten erfasst. Hierbei richtet sich der Blick auf die Lebensumstände, die familiäre Situation, die beruflichen Vorerfahrungen, die Eignungen und Begabungen, wie auch die Einschränkungen.

Das sich daraus ergebende Profil bildete die Grundlage für eine passgenaue Vermittlung in eine geeignete Einsatzstelle. Um eine möglichst effektive Ableistung zu garantieren handelt die VGA begleitend, unterstützend und motivierend. Die enge Zusammenarbeit der VGA mit der Einsatzstelle und dem Klienten ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung auftauchender Konflikte.

Bei einem weitergehenden Hilfebedarf dient die VGA mit Informationen, Beratung und gegebenenfalls Weitervermittlung in spezifische Hilfesysteme.

Für die Justiz werden die mit dem Klienten und der Einsatzstelle getroffenen Vereinbarungen überwacht und dokumentiert.